Textilkennzeichnung im Onlineshop: Was heute Pflicht ist
Wer Kleidung online verkauft, muss die Faserzusammensetzung zeigen, mit den Bezeichnungen aus der Textilkennzeichnungsverordnung und vor dem Kauf deutlich sichtbar. Mehrere Gerichte verlangen sie zusätzlich auf der letzten Bestellseite, beim Button. Hier steht, was genau gilt, wo das Feld in verbreiteten Shopsystemen liegt, wie du es in Shopify mit und ohne Plus umsetzt und warum dieselben Daten später in den Digitalen Produktpass gehören.
Inhalt in Kürze
- Für Textilerzeugnisse gehört die Faserzusammensetzung auf Deutsch in den Shop, mit Bezeichnungen aus Anhang I der Verordnung und absteigend nach Gewicht.
- Sie muss vor dem Kauf deutlich sichtbar sein, ausdrücklich auch beim Kauf auf elektronischem Wege (Art. 16 Abs. 1 VO 1007/2011). Das erfüllt die Produktseite.
- Nach der Rechtsprechung mehrerer Gerichte gehört das Material zusätzlich auf die letzte Bestellseite. Ein Link zur Produktseite genügt nach diesen Urteilen nicht.
- In Shopify ohne Plus bleiben dafür Produkttitel, Variante oder eine Eigenschaft der Bestellposition. Mit Plus kommt eine Checkout-Erweiterung dazu. Ob das genügt, hat kein Gericht entschieden.
- Dieselben Faserangaben braucht später der Digitale Produktpass.
Was die Verordnung verlangt
Die Textilkennzeichnungsverordnung (EU) 1007/2011 gilt für Textilerzeugnisse und für Erzeugnisse, die zu mindestens 80 % ihres Gewichts aus Textilfasern bestehen (Art. 2).
- Nur Bezeichnungen aus Anhang I. Für die Faserzusammensetzung dürfen nur die dort genannten Namen stehen (Art. 5). Also Baumwolle, nicht Cotton. Polyacryl, nicht Acryl. Elasthan, nicht Lycra oder Spandex.
- Alle Fasern mit Anteil, absteigend nach Gewicht (Art. 9 Abs. 1). „100 %“, „rein“ oder „ganz“ nur, wenn das Erzeugnis aus einer einzigen Faser besteht (Art. 7).
- Je Komponente, wenn Teile verschiedene Fasern haben, etwa Obermaterial und Futter (Art. 11).
- Vor dem Kauf deutlich sichtbar, auch online (Art. 16 Abs. 1), in der Amtssprache des Landes, in dem du verkaufst (Art. 16 Abs. 3). In Deutschland also auf Deutsch, weitere Sprachen dürfen dazukommen (§ 4 Abs. 1 und 7 TextilKennzG).
- Am Produkt steht die Angabe auf einem dauerhaften, fest angebrachten Etikett oder direkt auf dem Erzeugnis, leicht lesbar und sichtbar (Art. 14 Abs. 1).
- Wer verantwortlich ist: Für die Etikettierung sorgt der Hersteller. Wer unter eigener Marke verkauft, gilt als Hersteller. Händler stellen sicher, dass die Ware korrekt gekennzeichnet ist (Art. 15).
| Häufig falsch | Richtig nach Anhang I |
|---|---|
| Cotton | Baumwolle |
| Acryl | Polyacryl |
| Lycra, Spandex | Elasthan |
| Linen | Leinen oder Flachs |
Polyacryl steht in Anhang I unter Nr. 26 in der konsolidierten Fassung. Die Ursprungsfassung im Amtsblatt war an dieser Stelle fehlerhaft und wurde 2012 berichtigt.
Ausnahmen stehen in Anhang V, zum Beispiel gebrauchte Kleidung, die ausdrücklich als gebraucht bezeichnet ist (Nr. 13), und textile Teile von Schuhen (Nr. 23).
Wo das Feld in deinem Shopsystem steht
Die Zusammensetzung gehört an jedes Produkt, vollständig mit allen Fasern und Prozentangaben. So heißt das Feld in verbreiteten Systemen:
| System | Feld | Wo |
|---|---|---|
| Shopify | eigenes Produkt-Metafeld, etwa „Material“ | Einzelheiten im nächsten Abschnitt |
| Shopware 6 | Eigenschaft, etwa „Material“ | am Produkt, wird auf der Produktdetailseite aufgelistet (Shopware-Dokumentation) |
| WooCommerce | eigenes Attribut | am Produkt unter Attribute (WooCommerce-Dokumentation) |
| JTL-Wawi | Merkmal mit Merkmalwert | in den Artikelstammdaten, beim nächsten Abgleich an JTL-Shop übertragen (JTL-Guide) |
Prüf danach auf der Produktseite, ob die Angabe vollständig erscheint.
So setzt du das in Shopify um
Auf der Produktseite
Leg ein eigenes Produkt-Metafeld an, etwa „Material“ als mehrzeiliger Text, und trag dort die Zusammensetzung ein: „95 % Baumwolle, 5 % Elasthan“. Im Theme-Editor bindest du es über eine dynamische Quelle in einen Abschnitt der Produktseite ein, zum Beispiel „Produktinformationen“. Das geht, wenn dein Theme Metafelder unterstützt (Shopify-Hilfe).
Shopify bietet für Kategorien wie Shirts auch ein Kategorie-Metafeld „Stoff“ mit festen Werten. Eigene Einträge kannst du ergänzen, Prozentangaben je Bestandteil sind dort aber nicht vorgesehen (Shopify-Hilfe). Für die vollständige Angabe nimmst du deshalb ein eigenes Metafeld.
Auf der letzten Bestellseite ohne Plus
Ohne Shopify Plus kannst du den Checkout nicht frei gestalten. Für die Materialangabe bleiben drei Wege:
- Im Produkttitel, etwa „T-Shirt Basic, 100 % Baumwolle“.
- Im Namen der Variante, wenn sich die Varianten im Material unterscheiden.
- Als Eigenschaft der Bestellposition (Line Item Property), die das Theme beim Hinzufügen zum Warenkorb mitgibt. Eigenschaften ohne Unterstrich am Anfang des Namens zeigt Shopify im Checkout, mit Unterstrich bleiben sie verborgen (Shopify-Dokumentation).
Ob die Angabe in der Bestellübersicht wirklich erscheint, prüfst du mit einem Testkauf.
Auf der letzten Bestellseite mit Plus
Mit Shopify Plus kannst du eine Checkout-Erweiterung einsetzen. Das Ziel purchase.checkout.cart-line-item.render-after zeigt eigenen Inhalt unter jeder Position in der Bestellübersicht an, unter den Eigenschaften der Position (Shopify-Dokumentation). In den Schritten Information, Versand und Zahlung gibt es solche Erweiterungen nur mit Plus (Shopify-Dokumentation).
Ob einer dieser Wege „klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ ist, wie es das Gesetz verlangt, hat kein Gericht entschieden. Prüf es für deinen Shop.
Alle Bestellwege prüfen
Nach dem Urteil des OLG Hamburg (unten) empfiehlt die IT-Recht Kanzlei, alle Wege zur Bestellung zu prüfen: Schnellkauf aus der Produktübersicht, Warenkorb im Seitenfenster, Bestellung ohne Besuch der Produktseite. Wer die Produktseite überspringt, sieht nur, was auf der Bestellseite steht (IT-Recht Kanzlei, 31.07.2026).
Dieselben Daten für den Digitalen Produktpass
Für Textilien plant die EU-Kommission den Rechtsakt zum Digitalen Produktpass für Ende 2027, Pflicht wird er voraussichtlich nicht vor 2029. Die Faserzusammensetzung bleibt dann auf dem Etikett und im Shop, und sie steht zusätzlich im Pass. Ein QR-Code ersetzt das Textiletikett nicht. Welche Felder du außer der Faserzusammensetzung schon jetzt anlegen kannst, etwa für Herkunft, Pflege und Zertifikate, steht unter Textildaten für den Produktpass vorbereiten. Wann es so weit ist, steht unter Textil-DPP: Wann der Textil-Rechtsakt kommt.
In Mapasso legst du die Fasern einmal in den Stammdaten an und ordnest sie dem Pass mit Anteil in Prozent zu. Die Auswahl der Fasern folgt den Bezeichnungen aus Anhang I, also Polyacryl und Elasthan. Ergeben die Anteile nicht 100 %, markiert Mapasso die Summe rot. Herkunft, Hersteller, Pflege, Reparatur und Recycling kann Mapasso aus Produkt-Metafeldern übernehmen. Die Faserzusammensetzung trägst du in Mapasso ein. Wie ein fertiger Pass aussieht, zeigt der Muster-Pass, die App gibt es im Shopify App Store.
Was Gerichte zur Bestellseite sagen
Zwei Regeln greifen nebeneinander. Die Verordnung verlangt die Faserangabe vor dem Kauf (Art. 16 Abs. 1). § 312j Abs. 2 BGB verlangt die wesentlichen Eigenschaften einer Ware „unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise“. Dass das Material von Kleidung eine solche wesentliche Eigenschaft ist und deshalb auf die letzte Bestellseite gehört, steht nicht im Gesetz. Das sagen Gerichte. Der BGH hat das für Textilien nicht entschieden. § 312j gilt nur gegenüber Verbrauchern.
| Gericht | Datum | Aktenzeichen | Kernaussage |
|---|---|---|---|
| OLG München | 31.01.2019 | 29 U 1582/18 | Amazon musste wesentliche Merkmale eines Sonnenschirms, darunter das Stoffmaterial, auf der Bestellseite selbst nennen. Ein Link im Warenkorb reichte nicht |
| BGH | 28.11.2019 | I ZR 43/19 | wies die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil zurück |
| LG Berlin | 07.11.2023 | 91 O 69/23 | Das Material von T-Shirts ist eine wesentliche Eigenschaft und gehört auf die letzte Bestellseite. Ein Link zur Produktseite genügt nicht |
| LG Rostock | 07.01.2025 | 6 HK O 28/24 | Ein Polyester-Schal ohne Materialangabe auf der letzten Bestellseite war unlauter. Laut Bericht der IT-Recht Kanzlei, Volltext nicht eingesehen |
| LG Berlin | 26.02.2025 | 97 O 23/25 | Fehlt das Material in der Bestellübersicht, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Laut Bericht der IT-Recht Kanzlei, Volltext nicht eingesehen |
| OLG Hamburg | 23.04.2026 | 15 U 101/24 | Das Material muss auf der letzten Bestellseite stehen. Ein Link, der erst beim Überfahren mit der Maus erkennbar ist, reicht nicht, zumal Kunden die Produktseite über „In den Warenkorb“ in der Übersicht überspringen konnten. Laut Berichten der IT-Recht Kanzlei und des Händlerbunds, Volltext nicht eingesehen, Rechtskraft unbekannt |
Typische Fehler und was Gerichte dazu sagen
- Englische Faserbezeichnungen. „Cotton“ statt „Baumwolle“ verstößt gegen die Verordnung, war aber nicht spürbar genug für eine Abmahnung (BGH, Oktober 2018, I ZR 73/17). Bei „Acryl“ statt „Polyacryl“ sind die Gerichte uneins: abmahnbar nach OLG München (20.10.2016, 6 U 2046/16), nicht spürbar nach OLG Frankfurt (14.01.2021, 6 U 256/19). Schreib die Bezeichnung aus Anhang I, dann stellt sich die Frage nicht.
- Angabe nur auf Englisch. In einem deutschsprachigen Angebot ist das wettbewerbswidrig (OLG Stuttgart, 18.10.2018, 2 U 55/18).
- Gar keine Angabe. Abmahnungen betreffen auch einzelne Artikel, etwa Kinder-Kniestrümpfe auf einer Verkaufsplattform (IT-Recht Kanzlei, 10.02.2025).
- Zwei Zusammensetzungen zur Auswahl. Eine Angabe wie „100 % Bio-Baumwolle oder 96 % Bio-Baumwolle, 4 % Elastan“ wurde abgemahnt (IT-Recht Kanzlei, 16.06.2025). Gib je Artikel genau eine Zusammensetzung an.
- Gebrauchte Kleidung. Ist sie ausdrücklich als gebraucht bezeichnet, entfällt die Kennzeichnungspflicht (Anhang V Nr. 13). So sah es auch das LG Münster bei „Lycra“ und „Spandex“ an gebrauchter Kleidung (06.05.2020, 22 O 31/20).
Verstöße gegen die Pflicht zur deutschen Faserangabe sind außerdem Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis 10.000 € (§ 12 TextilKennzG).
Häufige Fragen
Muss die Faserzusammensetzung auf der Produktseite stehen oder reicht die Bestellseite? Beides. Die Verordnung verlangt sie vor dem Kauf, das ist die Produktseite. Nach der Rechtsprechung mehrerer Gerichte gehört sie zusätzlich auf die letzte Bestellseite.
Gilt das auch, wenn ich nur an Unternehmen verkaufe? Die Pflicht aus § 312j BGB gilt nur gegenüber Verbrauchern. Die Verordnung gilt für Textilerzeugnisse, die auf dem Markt bereitgestellt werden.
Darf ich die Angabe zusätzlich auf Englisch machen? Ja, solange sie auf Deutsch dasteht. Weitere Sprachen sind erlaubt.
Was gilt bei Schuhen? Für textile Teile von Schuhen gilt die Kennzeichnungspflicht nicht (Anhang V Nr. 23).
Brauche ich Shopify Plus? Nein. Ohne Plus bleiben Titel, Variante oder eine Eigenschaft der Bestellposition. Ob einer dieser Wege genügt, ist nicht entschieden.
Quellen (7)
Abgerufen am 21.10.2026.
- Textilkennzeichnungsverordnung (EU) 1007/2011, konsolidierte Fassung, Art. 2, 5, 7, 9, 11, 14, 15, 16, Anhang I und V
- Textilkennzeichnungsgesetz, § 4, § 12
- § 312j BGB und Art. 246a § 1 EGBGB
- Urteile: dejure.org für BGH I ZR 43/19, I ZR 73/17, OLG München 29 U 1582/18 und 6 U 2046/16, OLG Frankfurt 6 U 256/19, OLG Stuttgart 2 U 55/18, LG Berlin 91 O 69/23, LG Münster 22 O 31/20
- Berichte: IT-Recht Kanzlei zu LG Rostock und LG Berlin 97 O 23/25, IT-Recht Kanzlei zu OLG Hamburg, 31.07.2026, Händlerbund zu OLG Hamburg, 19.08.2026
- Shopware, WooCommerce, JTL (abgerufen am 29.10.2026): Shopware-Dokumentation, Eigenschaften, WooCommerce-Dokumentation, Produkt-Attribute, JTL-Guide, Merkmale anlegen
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Keine Rechtsberatung. Stand: 29. Oktober 2026.